FRANKFURTER BÖRSE

FRANKFURTER BÖRSE

Datum/Zeit
13/05/2025
18:30 Uhr

Ver­anstal­tung­sort
West­säch­sis­che Hochschule Zwick­au
Dr.-Friedrichs-Ring 1
08056 Zwickau


Ein Blick hin­ter die Kulissen

REFERENT

Frank Mey­er
ntv

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:15 Uhr Vortrag
20:00 Uhr Lock­eres Get-togeth­er bei Imbiss und Getränken

Frank Mey­er, vie­len von Ihnen sich­er bekan­nt als Börsen­ex­perte, welch­er von der Frank­furter Börse berichtet, ver­mit­telt Ihnen bei dem Wirtschafts-Talk einen Blick hin­ter die Kulis­sen der Börse. Frank Mey­er stellt sich Ihnen zunächst vor, und erzählt wie es ist, auf dem „Par­kett“ der Frank­furter Börse zu ste­hen und ver­mit­telt einen Blick hin­ter die Kulis­sen der Börse in Frankfurt.
Im Anschluss erzählt Ihnen Frank Mey­er eine Vielzahl von Geschicht­en und Anek­doten, die er im Laufe sein­er über 25-jähri­gen Tätigkeit an der Börse in Frank­furt erlebt hat.

Seien Sie ges­pan­nt auf einen inter­es­san­ten Abend mit vie­len Hin­ter­grund­in­fos zur Frank­furter Börse.

Leis­tun­gen:
In den Teil­nehmerge­bühren pro Ver­anstal­tung sind fol­gende Leis­tun­gen enthal­ten: Vor­trag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zahlungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­er­stat­tung des Tick­et­preis­es ist nur bei rechtzeit­iger Abmel­dung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Ver­anstal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tick­ets an eine andere Per­son ist jed­erzeit möglich. Pro­gram­män­derun­gen aus wichtigem Anlass behält sich der Ver­anstal­ter vor. Für eventuell auftre­tende Per­so­n­en- und Sach­schä­den wird keine Haf­tung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer ein­er Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.