CHEMNITZ
Datum/Zeit
26/09/2023
18:30 Uhr
Veranstaltungsort
IHK Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz
Kulturhauptstadt Europa 2025
REFERENT
Stefan Schmidtke, |
Andrea Pier, |
ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:10 Uhr Vortrag
20:15 Uhr Lockeres Get-together
bei Imbiss und Getränken
Die Kulturregion Stadt Chemnitz trägt im Jahr 2025 den Titel Kulturhauptstadt Europas. Stefan Schmidtke und Andrea Pier werden als Geschäftsführung und Programmleitung mit den Chemnitzerinnen und Chemnitzern, mit den Bewohner:innen der Region, in Tschechien und in Polen eine Europäische Kulturhauptstadt mitgestalten und prägen.
Mit regionaler Kompetenz, internationaler Erfahrung und ganz viel Herzblut sowie Leidenschaft für Chemnitz wird die Vision der Kulturhauptstadt Europas für Chemnitz wahr werden.
Seien Sie gespannt auf einen besonderen Einblick und Ausblick in die Aktivitäten, welche unter der Leitung von Stefan Schmidtke und Andrea Pier und um das Projekt Kulturhauptstadt Europas geplant und entwickelt werden.
Leistungen:
In den Teilnehmergebühren pro Veranstaltung sind folgende Leistungen enthalten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.
Teilnahme-/Zahlungsbedingungen:
Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nur bei rechtzeitiger Abmeldung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Eine Übertragung des Tickets an eine andere Person ist jederzeit möglich. Programmänderungen aus wichtigem Anlass (wie z.B. die Verschiebung des Vortragsbeginns aufgrund der Corona-Situation und der sich daraus ergebenen gesetzlichen Vorgaben) behält sich der Veranstalter vor. Für eventuell auftretende Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
Datenschutz:
Die Anmeldedaten verwendet der Veranstalter ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung und zur Information über weitere Veranstaltungen. Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer einer Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung in allen Medien ein. Ton‑, Bild oder Filmaufnahmen auf der Veranstaltung sind nur nach Zustimmung des Veranstalters zulässig.